Gewerbesteuerpflicht bei der Beschäftigung angestellter Ärzte - BDA Aktuell 3/2015
BDA Aktuell 3/2015
– Bundesfinanzhof, Urteil vom 16.07.2014 – Immer öfters geraten Anstellungsverhältnisse von Ärzten in den Fokus der Finanzverwaltung. Hierbei wird die Frage aufgeworfen, ob das Anstellungsverhältnis der Freiberuflichkeit der Praxis schadet und somit Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Praxis vorliegen.
Verfasser:
Lars Stuhlmüller
Stuhlmüller Pfofe & Partner mbB
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Gewerbesteuerpflicht einer Berufsausübungsgemeinschaft durch fehlendes Mitunternehmerrisiko einer Gesellschafterin - Passion Chirurgie 8/2014
Passion Chirurgie 8/2014: Themen aus der Niederlassung
Arztpraxen erzielen im Regelfall Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit im Sinne des § 18 EStG. Tätigt eine Berufsausübungsgemeinschaft jedoch gewerbliche Umsätze, so kann es zu einer Infektion der gesamten Berufsausübungsgemeinschaft mit Gewerblichkeit kommen. Als Folge ist die Praxis auch gewerbesteuerpflichtig.
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Lars Stuhlmüller
Steuerberater
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UMSATZSTEUERPROBLEME BEI INDIVIDUELLEN GESUNDHEITSLEISTUNGEN (iGeL) - Frielingsdorf Newsletter 10/2008
Frielingsdorf Newsletter 10/2008
Bei Individuellen Gesundheitsleistungen unterstellt die Finanzverwaltung in vielen Fällen eine generelle Umsatzsteuerpflicht … – StB Lars Stuhlmüller
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