Unternehmensführungslexikon
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Fremdkapital
Controlling » Fremdkapital:
Das Fremdkapital eines Unternehmens entspricht den auf der
Passivseite der Bilanz ausgewiesenen Schulden, also Verbindlichkeiten und
Rückstellungen.
Aus Fremdkapital leiten sich grundsätzlich
Gläubigerforderungen ab (Zins- und Tilgungszahlungen). Diese Ansprüche
genießen Vorrang vor denen der Eigenkapitalgeber. So sind etwa im Falle
einer Insolvenz zuerst die Fremdkapitalgeber zu bedienen.
In
kleinen und kleinen mittelständischen Firmen erfolgt die Aufnahme von
Fremdkapital in allererster Linie über Kredite bei Banken und Sparkassen.
Viele Unternehmen bevorzugen diese Form der Kapitalbeschaffung gegenüber
der Zuführung von Eigenkapital (so
dies überhaupt möglich ist) vor allem deshalb, weil zusätzliche Kredite in
der Regel keine Auswirkungen auf die Handlungsfreiheit des Unternehmers
haben. Zudem sind gezahlte Zinsen als Betriebsausgaben absetzbar, mindern
also den steuerlichen Gewinn.
Darüber hinaus gelten Zins- und
Tilgungszahlungen vielen Betriebsinhabern als "berechenbarer" als etwaige
Forderungen von Eigenkapitalgebern, welche ihrerseits am Gewinn
partizipieren. Allerdings ist stets eingehend zu prüfen, ob die Zins- und
Tilgungszahlungen aus der Geschäftstätigkeit heraus zu erwirtschaften sind
und ob die Laufzeiten auf den Finanzierungsgegenstand abgestimmt sind.
Die Zukunftsaussichten für die Fremdkapitalaufnahme von kleinen
und mittleren Betrieben sind derzeit eher getrübt. Tendenziell ist,
unabhängig von der weiteren Entwicklung des Marktzinses, mit einem Anstieg
der allgemeinen Kreditkosten zu rechnen. Dies weniger, weil sich die
Stimmen größerer privater Geschäftsbanken mehren, die dem völligen oder
teilweisen Ausstieg aus dem Kleinkreditgeschäft das Wort reden. Noch tief
greifender dürften vielmehr Bestrebungen sein, auf internationaler Ebene
neue Regeln für die Kreditvergabe durch Banken festzulegen. So verhandelt
derzeit der Internationale Ausschuss für Bankenaufsicht in Basel darüber,
ob bankinterne Bonitätsprüfungen durch so genannte externe Ratings ergänzt
oder ersetzt werden sollen (Basel II).
Ziel ist es, genauer
bestimmen zu können, welche Risiken eine Bank trägt und wie viel Eigenkapital sie entsprechend zur
Absicherung bereitzustellen hat. Als Folge soll eine Bank mit "objektiv"
guten Schuldnern relativ weniger Eigenkapital vorhalten müssen als eine
Bank mit Schuldnern geringerer Bonität.

