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Gemeinschaftswerbung

Marketing » Gemeinschaftswerbung:
Unter Gemeinschaftswerbung versteht man die gemeinsame Werbung verschiedener Unternehmen. Ein Beispiel dafür sind lokale Zusammenschlüsse von Einzelhändlern, deren Werbeetat im Einzelnen zu gering wäre, um aufzufallen. Durch eine Gemeinschaftswerbung dagegen sind die finanziellen Mittel groß genug, um auf die Vorteile des Einkaufens in einem bestimmten Stadtteil oder einer Straße aufmerksam zu machen.

Das Gleiche gilt für bestimmte Produkte, beispielsweise "Äpfel aus Deutschland", die erst mit Gemeinschaftswerbung aufmerksamkeitsstark beworben werden könne.

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Partner: Paul Stuhlmüller Steuerberater / Lars Stuhlmüller Dipl. Betriebswirt (FH), Steuerberater / Daniel Pfofe Rechtsanwalt Steuerberater

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