Unternehmensführungslexikon
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Wirtschaftsprüfer
Rechnungswesen » Wirtschaftsprüfer:
Der Wirtschaftsprüfer übt einen freien Beruf aus. Er muss seine
persönliche und fachliche Eignung in einem Zulassungs- und
Prüfungsverfahren nachweisen und wird danach öffentlich
bestellt und vereidigt.
Die berufliche Aufgabe des
Wirtschaftsprüfers besteht darin, betriebswirtschaftliche
Prüfungen, insbesondere der Jahresabschlüsse und Lageberichte,
durchzuführen und Bestätigungsvermerke über das Ergebnis solcher Prüfungen
zu erteilen.
Eine weitere Aufgabe, die dem Wirtschaftsprüfer neben
dem Steuerberater gesetzlich vorbehalten ist, besteht in der Beratung und
Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten. Zudem wird er
als betriebswirtschaftlicher Sachverständiger zur Erstellung von
Gutachten (insbesondere Unternehmensbewertungen), als
Unternehmensberater und als Treuhänder herangezogen.
Darüber hinaus wird der Wirtschaftsprüfer auch rechtsberatend
tätig - es sind jedoch die engen Grenzen des Art. 1 § 5 Nr. 2 RBerG zu
beachten. Ebenfalls möglich ist eine Beratung von
Existenzgründern.

