Unternehmensführungslexikon
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Investor Relations
Rechnungswesen » Investor Relations:
Unter dem Begriff der Investor Relations versteht man die
langfristig und strategisch angelegte
direkte
und indirekte
Kommunikation eines Unternehmens mit
seinen gegenwärtigen und potentiellen Aktionären sowie deren Beratern, den
Analysten und sonstigen Interessenten.
Die Notwenigkeit der
Investor Relations ergibt sich aus dem vorhandenen Informationsbedarf der
oben benannten Adressaten und vor dem Hintergrund einer
Informationsasymmetrie zwischen Unternehmensleitung und
Anteilseignern. Darüber hinaus regeln gesetzliche Vorschriften die
Investor Relations Beziehungen in ihren Grundzügen.
Das
theoretische Oberziel des Investor Relations ist die Annäherung des
Börsenkurses des Unternehmens an den fundamental gerechtfertigten
Unternehmenswert. Dabei sind die Bildung und Vermehrung von Vertrauen der
derzeitigen und potentiellen Aktionäre in das Unternehmen, die Senkung der
Kapitalkosten, die Abwehr feindlicher Übernahmen (hostile Takeover) und die Förderung der
Aktionärstreue als Unterziele herauszustellen.

