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Steuerlexikon

Umsatzsteuer - Nachschau

Mit dem Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz wurde ab 2002 für die Festsetzung und Erhebung der Umsatzsteuer durch § 27b UStG eine allgemeine Nachschau eingeführt.

Bei einer solchen Nachschau können Finanzbeamte

ohne vorherige Ankündigung und

außerhalb einer Außenprüfung

Geschäftsräume betreten, um umsatzsteuerrelevante Sachverhalte anhand von Unterlagen zu überprüfen.

Die Umsatzsteuer-Nachschau ist im Gegensatz zur Umsatzsteuer-Sonderprüfung keine Außenprüfung im Sinne der § 193 ff AO, die in angemessener Zeit vor Prüfungsbeginn angekündigt werden muss. Vielmehr kann eine Nachschau ohne vorherige Ankündigung durchgeführt werden. Sie versetzt damit das Finanzamt in die Lage, umsatzsteuerrelevante Sachverhalte zeitnah zu überprüfen. Steuerunehrliche Unternehmen können sich nicht von vornherein auf eine Kontrolle der Geschäftspapiere einstellen.

Umfangreichere Ermittlungen bleiben nach wie vor einer Außenprüfung vorbehalten. Damit aber Erkenntnisse aus der Nachschau nicht gefährdet werden, kann die Nachschau nahtlos in eine Außenprüfung überführt werden. In diesem Fall ist in einem schriftlichen Hinweis der Prüfungsumfang festzulegen.

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