Steuerlexikon
Park and Ride
Ein Arbeitnehmer kann für die Wege zwischen
Wohnung und Arbeitsstätte die höheren
Aufwendungen für die an einzelnen Tagen benutzten öffentlichen
Verkehrsmittel auch dann in voller Höhe als Werbungskosten abziehen, wenn er für die
übrigen Arbeitstage die Entfernungspauschale geltend macht (BFH,
11.05.2005 - VI R 40/04, BStBl. II 2005, 712).
| Beispiel: | |
| Ein Arbeitnehmer
benutzt von Januar bis September (an 165 Tagen) für die Fahrt zur 90 km
entfernten Arbeitsstätte und zurück den eigenen Pkw. Dann verlegt er seinen
Wohnsitz. Von der neuen Wohnung aus
gelangt er ab Oktober (an 55 Arbeitstagen) zur nunmehr nur noch 5 km
entfernten regelmäßigen Arbeitsstätte mit dem öffentlichen Bus (Kosten 3 x
70 EUR = 210 EUR). Lösung: Januar bis September: Entfernungspauschale 165 x 90 km x 0,30 EUR = 4.455 EUR Oktober bis Dezember: a) Entfernungspauschale: 55 x 5 km x 0,30 EUR = 83 EUR b) Tatsächliche Kosten = 210 EUR Entfernungspauschale insgesamt = 4.665 EUR | |
Neben den die Entfernungspauschale für die mit öffentlichen Verkehrsmitteln absolvierte Teilstrecke übersteigenden tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel kann zusätzlich auch die Entfernungspauschale angesetzt werden: D.h. innerhalb eines Tages kann für einen Teil die Entfernungspauschale angesetzt werden, für den anderen Teil die tatsächlichen Kosten (z.B. Monatskarte Bus, Bahn). Die Rechtsprechung ist hier insoweit erweitert worden, als dass die Günstigerprüfung auch für Teilstrecken gilt (BFH, 26.03.2009 - VI R 25/08).
| Beispiel: | |
| Die Entfernung
zur Arbeit beträgt 28 km. Arbeitnehmer
fährt täglich zunächst 25 km mit dem Pkw zu einem Park and Ride-Parkplatz
und von dort mit dem örtlichen Nahverkehr weiter zur Arbeitsstätte. Die
Monatskarte kostet 44 EUR. Lösung 1: 230 Tage x 28 km x 0,30 EUR (Entfernungspauschale) = 1.932 EUR Lösung 2: 230 Tage x 25 km x 0,30 EUR (Entfernungspauschale) = 1.725 EUR + 12 x 44 EUR (tatsächliche Kosten) 528 EUR Summe 2.253 EUR Lösung: Es können 2.253 EUR berücksichtigt werden (vgl .a. BMF, 31.08.2009 - IV C 5 - S 2351/09/10002). | |

