Steuerlexikon
Option
Der Begriff Option wird hauptsächlich bei dem Verzicht auf Steuerbefreiungen für die
Erklärung des Verzichts verwendet. Darüber hinaus taucht er im
Umsatzsteuerrecht auch an anderen Stellen auf, bei denen der Unternehmer
Wahlrechte durch Abgabe einer entsprechenden Erklärung (= Option) ausüben
kann.
Dazu gehören u.a.:
der Verzicht auf
Behandlung als Kleinunternehmer,
der Verzicht auf Besteuerung nach Durchschnittssätzen als
Landwirt,
die Besteuerung der Versandlieferungen im
Binnenmarkt,
die Besteuerung des innergemeinschaftlichen
Erwerbs,
Verzicht auf Anwendung der Differenzbesteuerung.

