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Steuerlexikon

Ländergruppeneinteilung

1. Allgemeines Für die steuerliche Berücksichtigung von Sachverhalten, die ausländische Verhältnisse betreffen, können die ansonsten geltenden Freibeträge, Pauschbeträge oder Höchstbeträge nur abgezogen werden, soweit sie nach den Verhältnissen des jeweiligen Wohnsitzstaates notwendig und angemessen sind, um eine Überförderung zu vermeiden. Insoweit wird regelmäßig vom BMF eine sog. Ländergruppeneinteilung vorgenommen. Dort werden die einzelnen Länder entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eingestuft. Es wird eine Aufteilung in unterschiedliche Bereiche vorgenommen. Die wirtschaftlich stärksten Länder werden der Rubrik 1 zugeordnet.

Die Ländergruppeneinteilung hat für folgende Bereiche eine steuerliche Auswirkung:

Prüfung der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht im Sinne des § 1 Abs. 3 EStG

Betreuungsfreibetrag für Kinder im Ausland

Kinderfreibetrag für Kinder im Ausland

Unterhaltsleistungen an Personen im Ausland

Höhe des Ausbildungsfreibetrags für Kinder im Ausland.

Die Ermittlung der Angemessenheit und Notwendigkeit von Unterhaltsleistungen an Unterhaltsempfänger im Ausland anhand des Pro-Kopf-Einkommens ist nach Auffassung des BFH nicht zu beanstanden, weil die Lebensverhältnisse eines Staates dadurch realitätsgerecht abgebildet werden (BFH, 25.11.2010 - VI R 28/10).

2. Ländergruppeneinteilung 2010 In Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist die Ländergruppeneinteilung mit Wirkung ab 01.01.2010 überarbeitet worden (BMF 06.11.2009 - IV C 4 - S 2285/07/0005). Gegenüber der Ländergruppeneinteilung 2008/2009 ergeben sich insbesondere folgende Änderungen: Antigua und Barbuda: von Gruppe 2 nach Gruppe 3, Äquatorialguinea: von Gruppe 4 nach Gruppe 2, Belize: von Gruppe 3 nach Gruppe 4, Estland: von Gruppe 3 nach Gruppe 2, Griechenland: von Gruppe 2 nach Gruppe 1, Israel: von Gruppe 1 nach Gruppe 2, Jamaika: von Gruppe 3 nach Gruppe 4, Kasachstan: von Gruppe 4 nach Gruppe 3, Montenegro: von Gruppe 4 nach Gruppe 3, Neuseeland: von Gruppe 2 nach Gruppe 1, Palau: von Gruppe 2 nach Gruppe 3, Serbien: von Gruppe 4 nach Gruppe 3, Slowakische Republik: von Gruppe 3 nach Gruppe 2, Suriname: von Gruppe 4 nach Gruppe 3, Zypern: von Gruppe 2 nach Gruppe 1.

3. Ländergruppeneinteilung 2008 bis 2009 Die Ländergruppeneinteilung 2008/2009 hat das BMF im Herbst 2008 veröffentlicht (BMF 09.09.2008 - IV C 4 - S 2285/07/0005, BStBl I 2008, 936). Gegenüber der Ländergruppeneinteilung zum 01.01.2004 (s.u.) ergeben sich insbesondere folgende Änderungen: Saudi Arabien: von Gruppe 3 nach Gruppe 2, Trinidad und Tobago: von Gruppe 3 nach Gruppe 2, Tschechische Republik: von Gruppe 3 nach Gruppe 2, Bulgarien: von Gruppe 4 nach Gruppe 3, Rumänien: von Gruppe 4 nach Gruppe 3, Russische Föderation: von Gruppe 4 nach Gruppe 3. Die in der bisherigen Übersicht nicht gesondert ausgewiesenen Palästinensischen Gebiete werden der Ländergruppe 4 zugeordnet.

4. Ländergruppeneinteilung 2004 - 2007 Zum 01.01.2004 war eine überarbeitete Einteilung vom BMF herausgegeben worden (BMF v. 17.11.2003 IV C 4 - S 2285 - 54/03; BStBl I 2003, 637, ergänzt wegen Hongkong und Taiwan gem. BMF, 09.02.2005 - IV C 4 - S 2285 - 4/05). Aus der vorherigen Drittelung wurde eine weitergehende Einteilung als Vierteilung vorgenommen. So ergaben sich beispielhaft folgende Änderungen:

Land

Ansatz bis incl. 2003 jew. vom Höchstbetrag

Ansatz ab 01.01.2004 jew. vom Höchstbetrag

Änderung

Polen

1/3

1/2

+

Griechenland

1/1

3/4

-

Portugal

1/1

3/4

-

Slowenien

2/3

3/4

+

Zypern

2/3

3/4

+

Kroatien

1/3

1/2

+

Lettland

1/3

1/2

+

Litauen

1/3

1/2

+

Slowakische Republik

1/3

1/2

+

Tschechische Republik

1/3

1/2

+

Türkei

1/3

1/2

+

Ungarn

1/3

1/2

+

Weissrussland

1/3

1/2

+

Armenien

1/3

1/4

-

Iran

1/3

1/4

-

Irak

1/3

1/4

-

Kasachstan

1/3

1/4

-

Marokko

1/3

1/4

-

Mazedonien

1/3

1/4

-

Rumänien

1/3

1/4

-

Russische Föderation

1/3

1/4

-

Ukraine

1/3

1/4

-

Usbekistan

1/3

1/4

-


Gesamt-Ländergruppeneineilung 2004:

Ansatz der Beträge:

In voller Höhe

Mit 3/4

Mit 1/2

Mit 1/4

Andorra

Antigua und Barbuda

Argentinien

"übrige Staaten"

Australien

Bahamas

Belize

Belgien

Bahrain

Botsuana

Brunei Darussalam

Barbados

Brasilien

Dänemark

Griechenland

Chile

Finnland

Korea Republik

Cookinseln

Frankreich

Malta

Costa Rica

Irland

Neuseeland

Dominica

Island

Oman

Estland

Israel

Palau

Gabun

Italien

Portugal

Grenada

Japan

Slowenien

Jamaika

Kanada

Taiwan

Kroatien

Katar

Zypern

Lettland

Kuwait

Libanon

Liechtenstein

Lybisch-Arabische Dschamahirija

Luxemburg

Litauen

Monaco

Malaysia

Niederlande

Mauritius

Norwegen

Mexiko

Österreich

Nauru

San Marino

Niue

Schweden

Panama

Schweiz

Polen

Singapur

Saudi Arabien

Spanien

Seychellen

Vereingte Arabische Emirate

Slowakische Republik

Vereinigte Staaten

St. Kitts und Nevis

Vereinigtes Königreich

St. Lucia

Hongkong

St. Vincent und die Grenadinen

Südafrika

Trinidad und Tobago

Tschechische Republik

Türkei

Ungarn

Uruguay

Venezuela

Weissrussland

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