Steuerlexikon
Kundenkarte
Bei der Herausgabe von Bonus-Punkten im Rahmen von Kundenkarten stellt sich
die Frage ihrer Besteuerung. Arbeitnehmer
einer Firma tanken z.B. für dienstliche und private Zwecke mit einer auf
den Arbeitgeber ausgestellten Tankkarte bei einer großen Tankstellenkette.
Nach dem Tanken werden Bonus-Punkte dem privaten Punktekonto des
Arbeitnehmers gutgeschrieben und ausschließlich privat genutzt. Die
Bonus-Punkte können gegen Sach- und Barprämien eingelöst werden.
Der vom Arbeitgeber bezahlte, teilweise für private und teilweise für
dienstliche Zwecke genutzte Treibstoff ist für die Lohnversteuerung
aufzuteilen. Die auf dem privaten Punktekonto gutgeschriebenen Bonus-Punkte
sind entsprechend aufzuteilen; ggf. kommt eine Schätzung in Betracht. Die
Vorteile aus den dienstlich erworbenen Bonus-Punkten führen nach Auffassung
der Finanzverwaltung zu Arbeitslohn. Der Arbeitslohn fließt bereits bei Gutschrift auf
dem privaten Punktekonto zu, nicht erst bei Einlösung der Bonus-Punkte.

