Steuerlexikon
Konjunkturpakete
1. Konjunkturpaket I - Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher
Regelungen des Maßnahmenpakets "Beschäftigungssicherung durch
Wachstumsstärkung" Mit dem Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher
Regelungen des Maßnahmenpakets "Beschäftigungssicherung durch
Wachstumsstärkung" vom 21.12.2008 (BGBl. I S. 2896) werden die steuerlichen
Maßnahmen umgesetzt, die zu einer Belebung der Binnennachfrage und zur
Stützung der Konjunktur führen sollen.
In dem Artikelgesetz werden
befristete Regelungen zu Steuerentlastungen getroffen. Hiermit beabsichtigt
die Bundesregierung, die Nachfrage in bestimmten Schlüsselbereichen der
Volkswirtschaft anzuregen.
Mit dem auch als "Schutzschirm für
Arbeitsplätze" bezeichneten Gesamtpaket von insgesamt 15 Maßnahmen will die
Bundesregierung zur Überwindung der Konjunkturschwäche und zur Sicherung
von Arbeitsplätzen beitragen.
Die meisten Maßnahmen sind für die
nächsten zwei Jahre vorgesehen und fördern Investitionen und Aufträge in
der Größenordnung von rund 50 Mrd. Euro.
Folgende steuerliche
Maßnahmen sieht das Gesetz vor:
Die degressive Abschreibung für bewegliche
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Höhe von maximal 25 Prozent wird
zeitlich befristet für zwei Jahre zum 01.01.2009 wieder eingeführt.
Befristet für zwei Jahre wird die Möglichkeit der
Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen und
Sonderabschreibungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach § 7g EStG
erweitert, indem die für die Sonderabschreibung relevante
Betriebsvermögensgrenze für bilanzierende Unternehmen von 235.000 auf 335.000 EUR sowie
die für Einnahmenüberschussrechner relevante Gewinngrenze von 100.000 EUR
auf 200.000 EUR erhöht wird. Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
gilt ein Wirtschaftswert oder ein Ersatzwirtschaftswert von 175.000
EUR.
Die Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen wird bei
Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ausgeweitet und der
Steuerbonus auf 20 Prozent von 6.000 EUR (= 1.200 EUR) zum 1. Januar 2009
verdoppelt.
Für PKW mit Erstzulassung ab dem
Kabinettbeschluss vom 05.11.2008 bis zum 30.06.2009 wird eine befristete
Kfz-Steuerbefreiung für ein Jahr eingeführt, um die Kaufzurückhaltung
bis zur Klarheit über die Umstellung der Kfz-Steuer auf CO2-Basis
aufzulösen. Für PKW, die die Euro-5- und Euro-6-Norm erfüllen, verlängert
sich die maximale Kfz-Steuerbefreiung auf zwei Jahre ab Erstzulassung. Die
Kfz-Steuerbefreiung endet am 31. Dezember 2010.
2.
Konjunkturpaket II - Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität
in Deutschland (BGBl. I 2009, 416) Das Gesetz zur Sicherung von
Beschäftigung und Stabilität in Deutschland (BeschSiG) vom 02.03.2009 ist
zum überwiegenden Teil zum 06.03.2009 in Kraft getreten. Abweichungen
hiervon sind in Artikel 19 BeschSiG geregelt.
Mit dem sogenannten
"Konjunkturpaket II" wird das am 14.01.2009 von der Bundesregierung
beschlossene Maßnahmenpaket "Pakt für Beschäftigung und Stabilität in
Deutschland zur Sicherung der Arbeitsplätze, Stärkung der Wachstumskräfte
und Modernisierung des Landes" umgesetzt, mit Ausnahme der Änderungen des
Grundgesetzes, der daran anknüpfenden Neuordnung der Kraftfahrzeugsteuer
sowie des Nachtragshaushaltes. In das Gesetz wurde ein unverbindlicher
Entschließungsantrag mit aufgenommen, wonach das Gesetzespaket als "erster
Schritt in die richtige Richtung" bezeichnet wird, u.a. wird aber für eine
strukturelle Reform der Einkommensteuer plädiert.
Inhalte des
Gesetzes sind u.a.:
Der Grundfreibetrag wird rückwirkend zum
01.01.2009 um 170 EUR auf 7.834 EUR angehoben. Er steigt ab 2010 auf 8.004
EUR. Gleichzeitig sinkt der Eingangssteuersatz von 15 % auf 14 %.
Die Tarifeckwerte werden in 2009 um 400 EUR und in 2010 noch einmal
um 330 EUR nach oben (rechts) verschoben, um die sog. kalte Progression
abzuflachen.
Ab Juli 2009 wird der Beitragssatz zur
gesetzlichen Krankenversicherung um 0,6 % auf 14,9 % gesenkt.
Für jedes Kind gibt es einen einmaligen Bonus von 100 EUR. Dieses
Geld soll nicht vom Regelsatz bei Hartz-IV-Empfängern abgezogen werden. Der
Kinderbonus soll bei
Besserverdienenden in der Steuererklärung mit dem Kinderfreibetrag verrechnet werden. Zudem
steigen ab 01.07.2009 bei den 6- bis 13-jährigen Kindern aus
Hartz-IV-Familien die Zahlungen von 60 % auf 70 % des Regelsatzes für
Erwachsene - das sind rund 35 EUR mehr.
Bei der
Kurzarbeit übernimmt der Bund die Hälfte der von den Unternehmen allein zu entrichtenden
Sozialversicherungsbeiträgen. Wird die Kurzarbeit für Qualifizierungen
genutzt, übernimmt der Bund die Beiträge komplett.
Bund,
Länder und Gemeinden wollen in den nächsten zwei Jahren 18 Milliarden in
die Infrastruktur (Kindergärten, Schulen, Hochschulen,
Krankenhäuser, Städtebau u.a.) investieren. In diesem Zusammenhang wird
auch das Vergaberecht für Ausschreibungen gelockert, damit die
Investitionen schnell greifen.
Eine
"Abwrackprämie" i.H.v. 2.500 Euro erhält ab dem 14.01.2009 derjenige
Autobesitzer, der sein mindestens 9 Jahre altes Auto stilllegt und sich
dafür bis Jahresende einen Neuwagen oder einen Jahreswagen der
Schadstoffklasse Euro-4 kauft.
Für Unternehmen wird es einen sog.
Schutzschirm geben, durch den der Bürgschaftsrahmen des Bundes für
Kredite an Unternehmen von bisher 25
Milliarden EUR auf 100 Milliarden EUR erhöht wird.
Das
Konjunkturpaket II wird über zusätzliche Schulden in Höhe von 36,8
Milliarden EUR finanziert. Die Neuverschuldung Deutschlands wird in diesem
Jahr voraussichtlich die Höhe von 50 Milliarden EUR erreichen.
3. Neuregelung der Kfz-SteuerDie Kfz-Steuer, die künftig
nur noch dem Bund und nicht mehr den Ländern zusteht, wurde ebenfalls neu
geregelt. Nach der Neuregelung der Kfz-Steuer entscheidet bei Neufahrzeugen
dann vor allem der Ausstoß von Kohlendioxid über die Höhe der Steuer, nicht
mehr die Hubraumgröße. Hiermit soll ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet
werden. Die neue Kfz-Steuer steht nach Aussage der Bundesregierung im
Einklang mit der Strategie der Europäischen Union zur Minderung der
CO2-Emissionen.
Für Neufahrzeuge mit Erstzulassung ab dem
01.07.2009 sieht das Gesetz folgende Neuerungen vor:
CO2-Freibetrag: Eine Basismenge von CO2-Ausstoß bleibt steuerfrei
und zwar in folgender Höhe: bis 2011: 120 Gramm je Kilometer, für 2012 und
2013: 110 Gramm je Kilometer, ab 2014: 95 Gramm je Kilometer.
Einführung eines linearen, an der CO2-Emission
orientierten Tarifs mit einem Steuersatz von 2 Euro je Gramm pro
Kilometer.
Steuer-Sockelbetrag: Je
angefangene 100 cm³ Hubraum werden 2 Euro bei Benzinern, 9,50 Euro bei
Dieselfahrzeugen erhoben.
Diesel-Pkw mit
Euro-6-Norm erhalten in den Jahren 2011 bis 2013 eine
Kfz-Steuerbefreiung von 150 Euro.
Günstigerprüfung für Pkw mit Neuzulassung zwischen dem 05.11.2008
und 30.06.2009 die im Rahmen des Konjunkturpakets I für einen befristeten
Zeitraum steuerfrei gestellt sind: Nach Ablauf der Steuerfreistellung wird
verglichen, welche Kfz-Steuerregelung (alt oder neu) günstiger ist.
Das Konjunkturpaket I (s.o. 1.) sieht vor, dass PKW, die zwischen dem
05.11.2008 und 30.06.2009 neu zugelassen werden, ein Jahr lang
Kfz-steuerbefreit sind.
Für Pkw mit der Abgasnorm Euro-5 oder
Euro-6 verlängert sich die Steuerbefreiung bis auf maximal zwei Jahre.
Der Zeitraum der Steuerbefreiung endet in jedem Fall am 31.12.2010.
Euro-5-Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 05.11.2008 erhalten ab dem
01.01.2009 ebenfalls eine Steuerbefreiung für ein Jahr. Voraussetzung ist,
dass der Pkw seit dem Tag der Erstzulassung nach den Vorschriften der
Abgasstufe Euro-5 genehmigt ist.
Bestandsfahrzeuge
(Erstzulassung vor dem 05.11.2008) werden bis zum 31.12.2012 wie bisher
nach Hubraum besteuert. Sie sollen ab 2013 in die Neuregelung einbezogen
werden. Einzelheiten dazu werden zu einem späteren Zeitpunkt
festgelegt.

