Steuerlexikon
Geldwäsche - internationale/nationale Maßnahmen
1. Internationale MaßnahmenBereits 1989 wurde zur Bekämpfung der
Geldwäsche von den G7-Staaten die Financial Action Task Force on Money
Laundering (FATF) einberufen. Die FATF ist eine internationale
Arbeitsgruppe und besteht derzeit aus 29 Mitgliedstaaten. Im April 1990
stellte die Arbeitsgruppe als wichtigstes Ergebnis die so genannten 40
Empfehlungen zur Geldwäschebekämpfung vor, welche in den nachfolgenden
Jahren immer wieder um weitere Empfehlungen erweitert wurden.
1991
wurde auf europäischer Ebene zunächst die erste EU - Geldwäscherichtlinie
als Reaktion auf diese Empfehlungen erlassen. Die Unterzeichnerstaaten
verpflichteten sich zur Ergreifung gesetzgeberischer Maßnahmen zur
Bekämpfung der Geldwäsche. Ihren Schwerpunkt legten sie dabei noch auf die
Vermögenswerte aus Rauschgiftdelikten.
2001 folgte als Ergänzung
die zweite EU - Geldwäscherichtlinie auf europäischer Ebene. Wesentliche
Neuerung war die Erweiterung der zu verfolgenden Straftaten auf jede Form
der Begehung einer schweren Straftat neben den bereits berücksichtigten
Rauschgiftdelikten.
2. Nationale MaßnahmenDie
internationale Verpflichtung zur Umsetzung der Vorschriften und Richtlinien
in nationales Recht erfolgte durch verschiedene Gesetze.
Das Gesetz
zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer
Erscheinungsformen der organisierten Kriminalität (OrgKG) führte 1992 die
Vorschrift des § 261 StGB ein. Nunmehr wird die Verschleierung von
Vermögenswerten aus einer schweren rechtswidrigen Tat zum ersten Mal als
eigener Straftatbestand bestimmt.
Im Jahre 1993 ergänzte das
Geldwäschegesetz (GWG) die erst ein Jahr zuvor neu geschaffene
Strafbestimmung des § 261 StGB, da die Geldwäsche zwar jetzt strafbar
geworden war, aber mit der Strafbarkeit noch keine wirksame Bekämpfung
erfolgte. Sinn und Zweck dieses Gesetz ist es, die strafbare Geldwäsche
aufzuspüren. Hierzu werden z.B. Banken und Versicherungen zur
Identifikation ihrer Kunden und zur Verdachtsanzeige bei größeren
finanziellen Transaktionen verpflichtet.
Dem Aufspüren der
Geldwäsche dient auch das in 1998 eingeführte Gesetz zur Verbesserung der
Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Wesentlicher Bestandteil dieses
Gesetzes ist die Möglichkeit der Telefonüberwachung.
Eine Reform
des Geldwäschegesetzes ist mit dem Geldwäschebekämpfungsgesetz vollzogen
worden, welches am 15.08.2002 in Kraft getreten ist und ganz nebenbei auch
die zweite EU - Geldwäscherichtlinie aus dem Jahre 2001 umgesetzt hat.
Bestimmte Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater,
Wirtschaftsprüfer und Immobilienmakler werden nunmehr in die Pflicht zur
Identifikation und in die Meldepflicht mit einbezogen. Ferner wurde die
rechtliche Grundlage für die Einrichtung einer Zentralstelle für
Verdachtsanzeigen im Bundeskriminalamt, der Financial Intelligence Unit
(FIU) geliefert .
Seit dem 01.04.2003 ist es unter den
Voraussetzungen des § 24c Kreditwesengesetz (KWG) möglich, bei der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bestimmte
Konteninformationen abzufragen, welche von sämtlichen Kreditinstituten in
Deutschland in elektronischer Form der BaFin zur Verfügung gestellt werden
müssen.

