Steuerlexikon
Geburtsbeihilfe
Durch das Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm ist die
Steuerfreiheit für Zuwendungen aufgrund der Geburt eines Kindes
(Geburtsbeihilfe) ab dem 01.01.2006 entfallen.
Durch das Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm ist die
Steuerfreiheit für Zuwendungen aufgrund der Geburt eines Kindes
(Geburtsbeihilfe) ab dem 01.01.2006 entfallen.
Stuhlmüller & Partner Steuerberater- und Rechtsanwaltssozietät,
Hauptstraße 33, 70839 Gerlingen, Tel.:07156/436220
Partner: Paul Stuhlmüller Steuerberater / Lars Stuhlmüller Dipl. Betriebswirt (FH), Steuerberater / Daniel Pfofe Rechtsanwalt Steuerberater
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