Steuerlexikon
Fachliteratur
Fachliteratur führt als Arbeitsmittel
grundsätzlich zu abzugsfähigen Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG)
bzw. Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG),
wenn sie eindeutig berufsbezogen ist. Das gilt sowohl für Zeitungen als
auch für Bücher. Besteht dagegen auch ein allgemeines privates Interesse an
der Anschaffung, schließt das nach § 12 EStG regelmäßig den Abzug der
Kosten aus. Daher gehören Zeitschriften wie Kosmos, Geo, Stern, Spiegel,
Kapital etc. zu den nicht abzugsfähigen Anschaffungen. Gleiches gilt für
alle regulären Tageszeitungen, egal ob sie regional oder überregional
erscheinen (BFH, 07.09.1989 - IV R 128/88, BStBl II 1990, 19).
| Hinweis: | |
| Nicht anerkannt wurden z.B. Wirtschaftswoche
(EFG 1992, 517), Handelsblatt (EFG 1997, 467), Capital (EFG 1992,
518). Anerkannt wurden aber z.B. der Duden bei einem Deutschlehrer und Encyclopaedia Britanica bei einem Englischlehrer. | |
Aufwendungen für den Bezug der FAZ (Frankfurter Allgemeine Zeitung) sind nach dem Urteil des FG Hessen, 08.05.2008 - 13 K 3379/07, zumindest beim Bezug keiner weiteren Tageszeitung bei einem Steuerberater nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit zu berücksichtigen.
Auch die Verwendung der Literatur zur Unterrichtsvorbereitung und Unterrichtsnachbereitung oder die Anschaffung von Büchern und Zeitschriften für eine Unterrichtseinheit, die nicht abgehalten worden ist, kann eine ausschließliche oder zumindest weitaus überwiegende berufliche Nutzung der Literatur begründen (BFH, 20.05.2010 - VI R 53/09).

