Steuerlexikon
Erbschaftsteuerreform
1. Hintergrund Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts
vom 07.11.2006 - 1 BvL 10/02, BStBl II 2007, 192-215 war die bisherige
Erhebung der Erbschaftsteuer mit einheitlichen Steuersätzen auf den Wert
des Erwerbs mit dem Grundgesetz deshalb unvereinbar, weil sie an
Steuerwerte anknüpft, deren Ermittlung bei wesentlichen Gruppen von
Vermögensgegenständen, nämlich Betriebsvermögen, Grundvermögen, Anteilen
an Kapitalgesellschaften und land- und forstwirtschaftlichen Betrieben,
den Anforderungen des Artikels 3 Abs. 1 GG nicht genügt (vgl. Erbschaftsteuer -
Verfassungswidrigkeit).
Der Gesetzgeber wurde durch den
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts verpflichtet, spätestens bis zum
31.12.2008 eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen. Dem ist der
Gesetzgeber mit dem Erbschaftsteuerreformgesetz vom 24.12.2008 (BGBl. I
2008, 3018) nachgekommen. Das Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und
Bewertungsrechts ist am 01.01.2009 in Kraft getreten.
Weitere
Einzelheiten zu diesem Thema finden Sie in den folgenden Stichworten:
Erbschaftsteuer -
Verfassungswidrigkeit
Erbschaftsteuerreform - Anrechnung auf
Einkommensteuer
Erbschaftsteuerreform - Bewertung des
Betriebsvermögens
Erbschaftsteuerreform - Bewertung des
Grundvermögens
Erbschaftsteuerreform - Inkrafttreten und
rückwirkende Anwendung
Erbschaftsteuerreform -
Lebensversicherungen
Erbschaftsteuerreform - Nießbrauch
Erbschaftsteuerreform -
Steuerbefreiung Betriebsvermögen
Erbschaftsteuerreform - Steuersätze /
Freibeträge
Erbschaftsteuerreform -
Zugewinnausgleich
Erbschaftsteuerreform - Zusammenrechnung und
Mindesterbschaftsteuer

