Steuerlexikon
Erbschaftsteuerreform - Anrechnung auf Einkommensteuer
Ein neuer § 35b EStG verringert bei Erbfällen eine Doppelbelastung mit
Erbschaft- und Einkommensteuer. Die Regelung kommt allerdings nur bei einer
Doppelbelastung mit Erbschaft- und Einkommensteuer innerhalb von fünf
Jahren nach einem Erwerb von Todes wegen zur Anwendung.
Sind hiernach
bei der Ermittlung des Einkommens Einkünfte berücksichtigt worden, die im
Veranlagungszeitraum oder in den vorangegangenen vier
Veranlagungszeiträumen als Erwerb von Todes wegen der Erbschaftsteuer
unterlegen haben, wird sodann auf Antrag die um sonstige Steuerermäßigungen
gekürzte tarifliche Einkommensteuer, die auf diese Einkünfte entfällt, um einen nach § 35b S. 2
EStG zu bestimmenden Prozentsatz ermäßigt.

