Steuerlexikon
Ehegattensplitting
Das Einkommensteuergesetz unterscheidet hinsichtlich der Höhe der Steuer
zwei unterschiedliche Tarife. Den Grundtarif und den
Splittingtarif. Abgeleitet aus dem Tarif werden zur Ermittlung der
Einkommensteuer die Grundtabelle und die Splittingtabelle aufgestellt.
Die Splittingtabelle ist in erster Linie für zusammenveranlagte
Ehegatten gedacht und führt bei gleichem Einkommen zu einer günstigeren Besteuerung
als die Grundtabelle. Hintergrund dieser scheinbaren Besserstellung ist
der progressive Aufbau des Steuertarifs, durch den bei steigendem Einkommen nicht nur die absolute Steuer,
sondern auch der relative Steuersatz ansteigen.
Da bei
zusammenveranlagten Ehegatten das Einkommen beider Ehegatten zusammengerechnet
wird, hätte das bei Anwendung der Grundtabelle zu einer Schlechterstellung
der Ehegatten gegenüber zwei Nichtverheirateten mit gleichem Einkommen geführt. Diese Schlechterstellung
wird durch die Splittingtabelle ausgeglichen. Sie wird daher auch als
familiengerechte Steuertabelle bezeichnet (Ehegattensplitting).

