Steuerlexikon
Dividenden
Dividenden aus der Beteiligung an Kapitalgesellschaften wie
Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) oder aus Anteilen an
Genossenschaften gehören gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu den Einkünften aus
Kapitalvermögen, wenn die Beteiligung im Privatvermögen gehalten wird.
Gehören die Anteile an der auszahlenden Gesellschaft dagegen zum
Betriebsvermögen des Anteilseigners, rechnen die Dividenden als Betriebseinnahmen zum Gewinn und werden je
nach Betrieb im Rahmen der Einkünfte aus
Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft
besteuert.
Einzelheiten und Berechnungsbeispiele siehe unter Aktien.
Seit 2009 gilt die sog.
Abgeltungsteuer für Einkünfte aus
Kapitalvermögen. Der ehemalige Sparerfreibetrag von 750 EUR bzw. 1.500 EUR
geht ab 2009 in den neuen Sparer-Pauschbetrag von 801 EUR bzw. 1.602
EUR für Verheiratete auf.

