metax – Steuerberater für Ärzte

Steuerlexikon

Beschuldigter

Im Steuerfestsetzungsverfahren ist gem. § 33 AO derjenige Steuerpflichtiger,

der eine Steuer schuldet,

der für eine Steuer haftet,

der eine Steuer für Rechnung eines Dritten einzubehalten und abzuführen hat,

der eine Steuererklärung abzugeben hat,

der Sicherheit zu leisten hat,

der Bücher und Aufzeichnungen zu führen hat oder

der andere ihm durch die Steuergesetze auferlegte Verpflichtungen zu erfüllen hat.

Hiervon ist im Steuerstrafverfahren der Beschuldigte zu unterscheiden.

Mit Einleitung eines Steuerstrafverfahrens besteht der Verdacht, dass der Steuerpflichtige Täter oder Teilnehmer seiner eigenen Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit oder der eines Dritten geworden sein könnte. Wichtigste praktische Steuerstraftat ist hierbei die Steuerhinterziehung nach § 370 AO. Die Besteuerungstatsachen bestimmen in diesen Fällen maßgeblich die notwendige Steuerverkürzung als Tatbestandsmerkmal des § 370 AO und den eingetretenen Steuerschaden als Strafzumessungsfaktor i.S.d. § 46 StGB.

Konkretisiert sich der Tatverdacht derart, dass zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Steuerstraftat vorliegen, so ist die Staatsanwaltschaft gem. § 152 Abs. 2 StPO verpflichtet, ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren einzuleiten. Im weiter laufenden Besteuerungsverfahren bleibt der Steuerpflichtige steuerpflichtig i.S.d. § 33 AO. Zugleich wird er im Steuerstrafverfahren einer Steuerstraftat i.S.d. § 369 AO beschuldigt und ist damit Beschuldigter. Ausnahmefälle können dann vorliegen, wenn die Steuerhinterziehung nicht in eigener Sache erfolgt ist.

Steuerpflichtigem und Beschuldigtem stehen gem. § 393 AO im Besteuerungsverfahren und Strafverfahren eigene Rechte und Pflichten zu, die sich nach den für das jeweiligen Verfahren geltenden Vorschriften richten.

Stuhlmüller & Partner Steuerberater- und Rechtsanwaltssozietät,
Hauptstraße 33, 70839 Gerlingen, Tel.:07156/436220

Partner: Paul Stuhlmüller Steuerberater / Lars Stuhlmüller Dipl. Betriebswirt (FH), Steuerberater / Daniel Pfofe Rechtsanwalt Steuerberater

Ihre Steuer- und Rechtsberatung in Gerlingen bei Stuttgart Kreis Ludwigsburg

Systempartner der Metax

Wir beraten auch in den Regionen Heilbronn, Esslingen und Leonberg