Existenzgründungshandbuch
Bundesagentur für Arbeit
1. AllgemeinEs besteht gemäß § 368 SGB III folgender Aufbau der
Bundeagentur für Arbeit:
Bundesagentur für Arbeit
Regionaldirektionen (zuvor Landesarbeitsämter)
Agenturen für Arbeit (zuvor Arbeitsämter)
2. BetriebsnummerDie Bundesagentur für Arbeit teilt Ihnen eine
Betriebsnummer mit, wenn Sie Arbeitnehmer beschäftigen und Ihren Betrieb
dort anmelden. Die Angaben zur Betriebsnummer sind erforderlich, wenn Sie
für Ihre Arbeitnehmer die "Meldung zur Sozialversicherung" erstellen.
Auch wenn Sie einen schon bestehenden Betrieb übernehmen, müssen Sie
eine neue Betriebsnummer beantragen, da sie an den Inhaber eines jeden
Betriebes gebunden ist. Gleichzeitig erhalten Sie auch ein
Schlüsselverzeichnis über die Art der versicherungspflichtigen Tätigkeiten,
die Sie für die Anmeldung zur Berufsgenossenschaft benötigen.
Die
Bundesagentur hat die Vergabe und Verwaltung der Betriebsnummern auf den
Betriebsnummern-Service in Saarbrücken zentralisiert:
Postanschrift:
Betriebsnummern-Service
Eschberger Weg 68
66121
Saarbrücken
Tel.: 01801 664466

