Existenzgründungshandbuch
Preispolitik
Die Preispolitik ist ein wichtiges Marketinginstrument. Sie beinhaltet alle
Entscheidungen, die das Festsetzen des Preises für ein Produkt oder eine
Dienstleistung betreffen. Im weitesten Sinn berührt die Preispolitik auch
die Konditionenpolitik (Rabatte, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen,
Kreditkonditionen).
Die Preisbildung des Unternehmens ist in
erster Linie abhängig von den Kosten (für das entsprechende Produkt), von
der Nachfrage und der Konkurrenz. Diese drei Kriterien werden auch als das
magische Dreieck der Preisbildung bezeichnet. Darüber hinaus können aber
auch staatliche Vorschriften (z.B. Preisbindung bei Büchern) oder andere
Faktoren (z.B. Verbraucherschutzorganisationen) die Preisbildung des
Unternehmens beeinflussen.
Schwierig ist die Preisbildung, da sie
auch unter den Annahmen voraussichtlicher Reaktionen anderer
Marktteilnehmer (z.B. der Nachfrager oder der Mitbewerber) erfolgen muss.
Es können zwar - zumindest theoretisch - laufend Preisanpassungen an
veränderte Bedingungen (z.B. bei nicht kalkulierten Kostensteigerungen)
vorgenommen werden, dabei muss allerdings die Reaktion der Nachfrager und
der Konkurrenten mit einkalkuliert werden. Erhöhte Preise können schnell zu
Absatz- und Umsatzverlusten führen, Preissenkungen dagegen Gegenreaktionen
der Konkurrenten herausfordern. Preissenkungen sind darüber hinaus schwer
rückgängig zu machen.
Die preispolitischen Ziele sind primär von
den Unternehmens- und Marketingzielen abhängig. Um beispielsweise einen
hohen Marktanteil zu erreichen, kann eine Niedrigpreispolitik angewandt
werden. Wenn diese gefestigt ist, können - abhängig von den
Marktgegebenheiten - höhere Preise realisiert werden.
Ziele einer
solchen Niedrigpreisstrategie können sein:
Verhinderung
des Markteintritts neuer Anbieter
Verdrängung der
Mitbewerber vom Markt - bessere Auslastung der eigenen
Produktionskapazitäten
Umgekehrt kann das Ziel aber
auch darin bestehen, mit hohen Preisen beim Konsumenten die Vorstellung zu
verstärken, dass es sich um ein qualitativ hochwertiges Produkt
handelt.
1. Preisbildung auf Basis der Kosten Die
Preisbildung auf Basis der Kosten ist im Handel und in der Industrie
üblich. Bei der Preisbildung auf Vollkostenbasis, der sogenannten
Vollkostenrechnung, sind die errechneten Selbstkosten und der erwartete
oder gewünschte Gewinn Grundlage der Preiskalkulation. Nicht berücksichtigt
werden bei dieser Zuschlagskalkulation die Nachfrageseite und die
Mitbewerber.
Die sogenannte Teilkostenrechnung trennt in Fixkosten
(unabhängig von der Höhe der Produktion) und variable Kosten (je höher die
Produktion, desto höher die variablen Kosten). Bei dieser Preiskalkulation
werden die Absatzmenge und der Preis vom Absatzmarkt bestimmt und nach
Abzug der variablen Kosten der Deckungsbeitrag (Deckungsbeitragsrechnung)
ermittelt. Ist dieser hoch genug, fällt die Entscheidung zu
produzieren.
2. Preisbildung auf der Basis der Nachfrage
Dafür sind zunächst Informationen über die Anzahl der Nachfrager und ihre
Zusammensetzung (Zielgruppen) notwendig. Auch müssen die Preisvorstellungen
der potenziellen Käufer und die mögliche Ersetzbarkeit des Produktes (durch
unternehmenseigene oder Konkurrenzprodukte) bekannt sein. Qualität und
Image des Produktes (Marke) spielen hier ebenfalls eine wichtige Rolle.
3. Konkurrenzorientierte Preisbildung Die
konkurrenzorientierte Preisbildung orientiert sich entweder am üblichen
Branchenpreis (insbesondere auf Märkten mit homogenen Gütern) oder am
Preisführer (Anbieter, dem sich bei Preisänderungen die übrigen Anbieter
anschließen). Als typisches Beispiel hierfür gilt der Benzinmarkt.
In diesem Fall wird berücksichtigt, dass von den einzelnen Käufergruppen
unterschiedliche Preise gefordert und damit Teilmärkte geschaffen werden.
Die Kosten für das Unternehmen differieren nicht im gleichen Maße wie die
Preise. Für die Preisdifferenzierung müssen jedoch bestimmte
Voraussetzungen vorliegen, z.B. darf ein Wechseln der Käufer zwischen den
jeweiligen Teilmärkten nicht ohne Weiteres möglich sein.
Es gibt
die regionale Preisdifferenzierung (unterschiedliche Preise für ein Produkt
im Inland und im Ausland, in der Stadt und auf dem Land), die zeitliche
Preisdifferenzierung (z.B. unterschiedliche Telefontarife zu den
verschiedenen Tageszeiten und an Sonn- und Feiertagen), die
personenbezogene Preisdifferenzierung (Sonderpreise für bestimmte
Personengruppen, z.B. für Rentner) und die Preisdifferenzierung nach der
abgenommenen Menge. Daneben können Produkte in unterschiedlichen Varianten
und damit zu unterschiedlichen Preisen auf den Markt gebracht werden.
In rechtlicher Hinsicht haben die Unternehmen bei ihrer
Preisgestaltung das Kartellrecht (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen/GWB) sowie das Gesetz gegen den unlauteren
Wettbewerb (UWG) zu beachten. Kartelle sind Abreden und
Verhaltensabstimmungen zwischen Unternehmen auf der gleichen
Wirtschaftsstufe zur Beschränkung des Wettbewerbs. Kartellverträge und
-beschlüsse sind nach dem GWB grundsätzlich verboten. Dazu zählen z.B. auch
Preisabsprachen oder diesbezügliche Verhaltensabstimmungen. Das UWG richtet
sich gegen wettbewerbswidriges Verhalten und untersagt den ruinösen
Preiswettbewerb sowie lange Zeit unter den Selbstkosten liegende
Verkaufspreise, sogenannte Dumpingpreise.

