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09. Aug 2010
Deutschland und Monaco kämpfen gemeinsam gegen Steuerhinterziehung
Beitrag Nr. 185164 vom 09.08.2010
Deutschland und Monaco kämpfen gemeinsam gegen SteuerhinterziehungDeutschland und das Fürstentum Monaco haben am 27.07.2010 ein Abkommen über den Informationsaustausch für Besteuerungszwecke unterzeichnet.
Nach Information des Bundesfinanzministeriums (BMF) wird es den deutschen Steuerbehörden durch das Abkommen ermöglicht, den Zugang zu Informationen, die für die Besteuerung in Deutschland wichtig sind, zu erhalten. Hierdurch solle der Kampf gegen Steuerhinterziehung erleichtert werden. Zu den Informationen, die von dem Abkommen umfasst sind, gehören sowohl Bankdaten als auch Daten zu Eigentumsverhältnissen. Die Eröffnung eines Steuerstrafverfahrens oder der Verdacht einer Steuerstraftat sind keine Voraussetzungen für den Datenzugang.
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hatte Standards zu Transparenz und effektivem Informationsaustausch in Steuersachen entwickelt. Durch die Unterzeichnung des Abkommens erklärt sich Monaco nach Ansicht des BMF in vollem Umfang dazu bereit, auf der Grundlage dieser Standards mit Deutschland zusammenzuarbeiten. Damit unterstütze Monaco aktiv den Kampf gegen Steuerhinterziehung.
Das Abkommen muss zu seinem Inkrafttreten noch das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.
Das BMF hat das Abkommen auf seiner Homepage veröffentlicht.
Dieser Beitrag wurde erstellt von RA Holger Höwel.

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