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05. Mai 2010
Umsatzsteuerfreie Leistungen durch Musiker
Beitrag Nr. 180122 vom 05.05.2010
Umsatzsteuerfreie Leistungen durch MusikerAuch einzelne Musiker können umsatzsteuerfreie Leistungen gegenüber dem Orchester erbringen (BFH, Urteil vom 18.02.2010 - V R 28/08).
Nach dem Umsatzsteuergesetz (§ 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2 UStG) sind nicht nur die Leistungen der Orchester, die von öffentlich-rechtlichen Trägern unterhalten werden, sondern auch die musikalischen Leistungen der privaten Orchester umsatzsteuerfrei. Für private Orchester gilt dies aber nur, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass das private Orchester die gleichen kulturellen Aufgaben wie ein Orchester einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft erfüllt.
Liegt die erforderliche Bescheinigung für das private Orchester vor, sind nach dem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) nicht nur für die durch das Orchester erbrachten Leistungen , sondern auch die Leistungen steuerfrei, die einzelne Musiker, die als Unternehmer selbstständig tätig sind, als Orchestermitglieder gegenüber dem Orchester erbringen . Dies beruhe maßgeblich auf einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aus dem Jahr 2003. Aufgrund dieses EuGH-Urteils sei nun eine frühere Rechtsprechung des BFH, die eine Steuerpflicht von Leistungen bejahte, sofern diese durch den einzelnen Musiker erbracht wurden, gegenstandslos geworden.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesfinanzhofes vom 28.04.2010.
Das Urteil ist auf der Homepage des Bundesfinanzhofes veröffentlicht.
Dieser Beitrag wurde erstellt von RA Holger Höwel.

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